Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen werbeanlage-baugenehmigung.de (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über die Erstellung und Durchführung von Bauantragsverfahren für Werbeanlagen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Zusammenstellung von Bauantragsunterlagen für Werbeanlagen auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
(2) Vor Antragstellung führt der Auftragnehmer eine fachliche Plausibilitätsprüfung der übermittelten Angaben durch:
- Die Prüfung dient ausschließlich einer überschlägigen baurechtlichen Einschätzung auf Grundlage öffentlich zugänglicher Vorschriften (z. B. Landesbauordnung, Gestaltungssatzungen, Bebauungspläne).
- Die Plausibilitätsprüfung ersetzt keine verbindliche bauordnungsrechtliche Beurteilung und garantiert keine Genehmigung.
- Werden offensichtliche rechtliche Unzulässigkeiten festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, der die Möglichkeit zur Anpassung erhält.
- Entscheidet sich der Auftraggeber trotz Bedenken für die Einreichung, erfolgt dies auf eigenes Risiko; eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
(3) Der Antrag wird im Namen des Auftraggebers bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt die Kommunikation mit der Behörde bis zum Erlass des behördlichen Bescheids.
(5) Geschuldet wird ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung des Bauantragsverfahrens; ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Genehmigung, wird nicht geschuldet.
3. Keine Genehmigungsgarantie
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Genehmigungsfähigkeit oder Erteilung einer Baugenehmigung.
(2) Die Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. weiteren beteiligten Fachbehörden.
(3) Auch bei negativer Entscheidung der Behörde besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung für die erbrachte Dienstleistung.
4. Angebotsannahme und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Angebote des Auftragnehmers sind ab Ausstellungsdatum für die Dauer von 14 Kalendertagen gültig. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot automatisch, sofern keine schriftliche Annahme durch den Auftraggeber erfolgt ist.
(2) Mit Annahme des Angebots oder Buchung eines Leistungspakets kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu kann der Auftragnehmer entsprechende Formulare oder Abfragebögen bereitstellen.
(4) Der Bauantrag wird ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Unterlagen erstellt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder tatsächliche Übereinstimmung der Angaben mit den örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen.
(5) Für fehlerhafte, unvollständige oder verspätet übermittelte Angaben und Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber. Hieraus resultierende Verzögerungen, Mehrkosten, behördliche Nachforderungen oder Ablehnungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss vollständig zur Verfügung zu stellen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
(7) Werden die erforderlichen Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der vorgenannten Frist bereitgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung bis zur vollständigen Mitwirkung des Auftraggebers auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen begründen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
(8) Werden im laufenden Verfahren durch die Bauaufsichtsbehörde oder sonstige beteiligte Stellen zusätzliche Unterlagen oder Informationen angefordert, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen.
(9) Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er das Vorhaben nach Vertragsschluss ganz oder teilweise nicht weiterverfolgt, den Antrag zurückzieht oder die Durchführung des Auftrags aus Gründen verhindert, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, soweit der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht oder mit der Bearbeitung begonnen hat.
(10) Bricht der Auftraggeber das Vorhaben nach Vertragsschluss ab oder macht er die weitere Durchführung der beauftragten Leistungen unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der bis dahin erbrachten Leistungen sowie der bereits entstandenen Aufwendungen und Auslagen unberührt.
(11) Bereits verauslagte Kosten, insbesondere für amtliche Liegenschaftskarten, Katasterunterlagen, Auskünfte, Gebühren oder sonstige Fremdleistungen, sind vom Auftraggeber unabhängig vom Fortgang des Verfahrens zu erstatten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder gebuchten Leistungspaket.
(2) Angebote und Rechnungen verweisen ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB.
(3) Die Vergütung bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Dienstleistung zur Erstellung der Bauantragsunterlagen und Durchführung des Bauantragsverfahrens.
6. Verzug
(1) Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wird, sofern kein abweichender Zahlungstermin vereinbart wurde.
(2) Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.
(3) Die Geltendmachung darüberhinausgehender Verzugsschäden bleibt unberührt.
7. Nicht enthaltene Leistungen und Zusatzkosten
(1) Nicht enthalten sind u. a.: behördliche Genehmigungsgebühren,
Gebühren für die amtliche Liegenschaftskarte (Katasterunterlagen),
Gebühren von Vermessungsämtern,
Fachgutachten (z. B. Standsicherheitsnachweise, Immissionsschutzgutachten, Beleuchtungsnachweise etc.),
statische Berechnungen oder
sonstige behördlich geforderte Spezialnachweise.
(2) Diese Kosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
(3) Sofern der Auftragnehmer in Vorleistung tritt (z. B. Bestellung einer amtlichen Liegenschaftskarte), werden diese Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet. In diesem Fall kann die Schlussrechnung vom ursprünglichen Angebot abweichen.
8. Änderungen nach Auftragserteilung
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung (z. B. Größenänderung, Standortänderung, konstruktive Anpassungen) stellen eine zusätzliche Leistung dar.
(2) Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
(3) Vor Durchführung der Änderung wird der Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert.
9. Sonderfälle: Bereits errichtete Werbeanlagen
(1) Wird der Auftrag zur nachträglichen Genehmigung einer bereits errichteten Werbeanlage erteilt, erfolgt die Leistung ebenfalls ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
(2) Eventuelle zusätzliche Anforderungen oder Auflagen der Behörde gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Eine Genehmigungsfähigkeit kann insbesondere bei bereits errichteten Anlagen nicht garantiert werden.
10. Abgrenzung des Leistungsumfangs
(1) Mit Abschluss des Bauantragsverfahrens (Erteilung des behördlichen Bescheides) gilt die vertraglich geschuldete Leistung als erbracht.
(2) Nicht enthalten sind u. a.: Baubeginnanzeigen, Fertigstellungsanzeigen, Überwachung der Bauausführung, Bauleitung, Umsetzung behördlicher Auflagen oder Einholung weiterer behördlicher Nachweise.
11. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung für: Ablehnung einer Baugenehmigung, Verzögerungen durch Behörden, zusätzliche behördliche Auflagen, Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers, Folgekosten aus Nichterfüllung behördlicher Auflagen durch den Auftraggeber
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen Angebots, Buchung eines Leistungspakets über die Webseite oder schriftliche Auftragsbestätigung.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
(2) Es gelten die Datenschutzbestimmungen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen.
(4) Auftragsdatenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO mit technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(5) Keine Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter ohne Zustimmung des Auftraggebers; Änderungen werden vorher angekündigt.
14. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit dem Zugang des Bauamtsbescheids.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
15. Höhere Gewalt
(1) Verpflichtungen ruhen bei höherer Gewalt für Dauer und Umfang des Ereignisses.
(2) Beispiele: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
17. Vertragslaufzeit und Änderung der AGB
(1) Diese AGB gelten unbefristet ab Annahme des ersten Auftrags.
(2) Der Auftragnehmer kann die AGB bei Bedarf anpassen (gesetzliche Änderungen, Leistungsanpassungen).
(3) Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird.
(4) Für bestehende Aufträge gelten die ursprünglichen Bedingungen, sofern nicht anders vereinbart.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.