Baugenehmigung für Werbeanlagen in Bremen
digital und unkompliziert
Ob Firmenschild, Leuchtreklame oder Pylon, in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung – digital, rechtssicher und bundesweit, auch für Bremen.

Welche Bauordnung gilt in Bremen?
Für Werbeanlagen gilt die Bremische Landesbauordnung (BremLBO 2024). Welche Anforderungen dort speziell für Werbeanlagen geregelt sind, z. B. zur Genehmigungspflicht, zu Abständen oder zur Gestaltung, erfahren Sie auf unserer ausführlichen Themenseite zur Bremische Landesbauordnung (BremLBO) und Werbeanlagen.
Gibt es örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen in Bremen?
Ja. Zusätzlich zur landesweiten Bauordnung existieren in Bremen lokale Werbe- und oder Gestaltungssatzungen, insbesondere für die Innenstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Diese regeln zum Beispiel Farben, Größen oder Beleuchtung von Werbeanlagen.
Weitere Informationen hierzu auf: Stadt Bremen
Wie läuft die Genehmigung in Bremen ab?
Auch wenn Sie Ihre Werbeanlage digital planen, die Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Stelle der Stadt Bremen.
Wir übernehmen für Sie:
- Die Prüfung, ob Ihre Werbeanlage genehmigungspflichtig ist
- Die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
- Die direkte Kommunikation mit dem Bauamt Bremen
Wir arbeiten vollständig digital – Sie müssen keine Behördentermine wahrnehmen!
Sie möchten eine Werbeanlage in Bremen aufstellen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot für die rechtssichere Erstellung Ihres Bauantrags, direkt online!