Bauordnung für Berlin
(BauO Bln)
vom 29. September 2005
letzte Änderung 20. Dezember 2023 (GVBL. S. 472)
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
12. folgende Werbeanlagen und Warenautomaten:
a) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m², an der Stätte
der Leistung bis zu 2,50 m²,
b) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-,
Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der
Leistung mit einer Höhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche,
sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage
errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder
der äußeren Gestalt der Anlage,
c) Warenautomaten;
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