Bauplanungsrechtliche Prüfung für Werbeanlagen
Mehr Sicherheit, bevor Sie Geld und Zeit investieren
Bauplanungsrechtliche Prüfung
49,99 €*
Gemäß dem Bauordnungsrecht können zahlreiche Anlagen genehmigungsfrei sein, jedoch kann im Rahmen des Bauplanungsrechts eine Genehmigung erforderlich sein. Unsere Prüfung schafft hier Klarheit und schützt Sie vor unnötigen Kosten, Rückbauten oder Bußgeldern.
Ihr Projekt verdient Klarheit:
Wir prüfen für Sie, ob Ihre geplante Werbeanlage eine Genehmigung benötigt – inklusive Bewertung von Bebauungsplänen und örtlichen Satzungen.

Genehmigungsprüfung – fachlich, klar und strukturiert

Ihre Vorteile
Rechtliche Klarheit vor Investition
Klare Entscheidungsgrundlage
Fachlich fundiert & praxisnah
Schneller als Behördenauskünfte
Sicherheit vor Rückbau & Bußgeldern

Unsere Leistungen
Prüfung nach BauGB & BauNVO
Analyse von Werbesatzungen
Einordnung des Grundstücks
Bewertung des Baugebiets
Ergebnis zur Genehmigungspflicht

Geeignet für
Unternehmen & Filialisten
Gastronomie & Einzelhandel
Werbeagenturen
Immobilienbesitzer
Ladenbauer und Innenarchitekten
Ablauf der Prüfung:

Beauftragung & Datenerfassung
Nach Buchung erhalten Sie ein Online-Formular, in dem Sie alle Angaben zu Ihren Werbeanlagen eintragen können.

Unterlagenprüfung
Wir prüfen fachlich, ob die übermittelten Angaben
für eine bauplanungsrechtliche Einschätzung ausreichend sind.

Bauplanungsrechtliche Analyse
Auf Grundlage der vollständigen Angaben führen wir die interne Prüfung durch, z. B. Baugebiet, Satzungen und Gebietscharakter.

Ergebnis & Rückmeldung
Sie erhalten eine fachliche Rückmeldung, ob die geplante Werbeanlage bauplanungsrechtlich genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist.
*Die Prüfung stellt keine Genehmigung dar und ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Sie dient der fachlichen Einordnung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Diese Leistung stellt eine eigenständige Vorleistung dar. Sofern im Anschluss ein Bauantragsservice-Paket (S, M, L oder individuell) beauftragt, erfolgt die vollständige Anrechnung des hierfür gezahlten Betrags auf den Paketpreis und die Berücksichtigung als Gutschrift.