Baugenehmigung für Werbeanlagen in Bochum
digital und unkompliziert
Ob Firmenschild, Leuchtreklame oder Pylon, in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung – digital, rechtssicher und bundesweit, auch für Bochum.

Welche Bauordnung gilt in Bochum?
Als kreisfreie Stadt gehört die Bochum zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für Werbeanlagen gilt hier die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018). Welche Anforderungen dort speziell für Werbeanlagen geregelt sind, z. B. zur Genehmigungspflicht, zu Abständen oder zur Gestaltung, erfahren Sie auf unserer ausführlichen Themenseite zur Bauordnung NRW und Werbeanlagen.
Gibt es örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen in Bochum?
Ja. Zusätzlich zur landesweiten Bauordnung existieren in Bochum lokale Werbe- und oder Gestaltungssatzungen, insbesondere für die Innenstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Diese regeln zum Beispiel Farben, Größen oder Beleuchtung von Werbeanlagen.
Weitere Informationen hierzu auf: Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung Innenstadt | Stadt Bochum
Wie läuft die Genehmigung in Bochum ab?
Auch wenn Sie Ihre Werbeanlage digital planen, die Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Stelle der Stadt Bochum.
Wir übernehmen für Sie:
- Die Prüfung, ob Ihre Werbeanlage genehmigungspflichtig ist
- Die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
- Die direkte Kommunikation mit dem Bauamt Bochum
Wir arbeiten vollständig digital – Sie müssen keine Behördentermine wahrnehmen!
Sie möchten eine Werbeanlage in Bochum aufstellen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot für die rechtssichere Erstellung Ihres Bauantrags, direkt online!