Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Erstellung von Bauantragsunterlagen für Werbeanlagen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen (insbesondere zu Art, Größe, Gestaltung und Standort der Werbeanlage) die Unterlagen zur Beantragung einer Baugenehmigung.
(2) Der Auftragnehmer prüft die Werbeanlage vorab auf Plausibilität:
- Sofern keine Bedenken bestehen, wird der Antrag unverändert eingereicht.
- Bei bestehenden Bedenken informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Dieser hat die Möglichkeit, die Werbeanlage entsprechend anzupassen.
- Entscheidet sich der Auftraggeber, den Antrag trotz bestehender Bedenken einzureichen, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung für daraus resultierende Konsequenzen.
(3) Der Antrag wird im Namen des Auftraggebers bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt die Kommunikation mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bis zum Erlass des Bauamtsbescheids.
(5) Es wird ausdrücklich kein Erfolg (z. B. Genehmigungserteilung) geschuldet, sondern lediglich die vollständige Durchführung des Antragsverfahrens bis zum Bescheid.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen für die Werbeanlage an den Auftragnehmer übermittelt. Damit gilt der Auftrag als erteilt und der Auftraggeber als vertraglich gebunden.
4. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbeanlage entsprechend der genehmigten Unterlagen auszuführen. Nachträgliche Abweichungen bedürfen ggf. einer gesonderten Beauftragung.
(3) Änderungen der Werbeanlage nach Einreichung des Antrags bedürfen einer schriftlichen Mitteilung und können zu Zusatzkosten führen.
5. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erstellt die Bauantragsunterlagen nach bestem Wissen und auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Daten.
(2) Die Bauantragsunterlagen werden elektronisch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Sofern eine postalische Versendung erforderlich ist, erfolgt diese in dreifacher Ausfertigung gegen einen Aufpreis.
(3) Die Leistung des Auftragnehmers gilt als erbracht mit Zustellung des Bauamtsbescheids an den Auftraggeber, Auftragnehmer oder an den Bauherrn/-in.
6. Zeit und Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Nettopreise. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird zusätzlich die jeweils geltende Umsatzsteuer erhoben.
(3) Die angegebenen Preise gelten ausschließlich bei vollständiger und strukturierter Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Bei unvollständiger, verspäteter oder unstrukturierter Datenbereitstellung behält sich der Auftragnehmer vor, einen Mehraufwand nach dem geltenden Stundensatz zusätzlich zu berechnen.
(4) Gebühren der Bauaufsichtsbehörde sind nicht inbegriffen und vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
(5) Die Vergütung ist mit Abschluss der Leistung (z. B. Erhalt des Bescheides der zuständigen Behörde) fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(6) Änderungen des Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden – sofern nichts anderes vereinbart – nach dem gültigen Stundensatz des Auftragnehmers vergütet.
8. Verzug
(1) Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben ist, sofern kein abweichender Zahlungstermin vereinbart wurde.
(2) Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.
(3) Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
9. Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Keine Haftung wird übernommen für:
- Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Bauaufsichtsbehörde
- Bedingungen oder Auflagen im Genehmigungsbescheid
- Unterlagen Dritter oder unvollständige/mangelhafte Unterlagen des Auftraggebers
- Einreichung des Antrags trotz bekannter Bedenken, wenn durch den Auftraggeber gewünscht
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
(2) Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß § 13 dieser AGB.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen.
11. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit dem Erhalt des Bauamtsbescheids.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
12. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
13. Datenschutz (Auftragsdatenverarbeitung)
Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, garantiert der Auftragnehmer die Einhaltung der DSGVO, insbesondere durch technische und organisatorische Maßnahmen.
Der Auftragnehmer wird keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Änderungen werden vorher angekündigt, sodass der Auftraggeber widersprechen kann.
14. Höhere Gewalt
Kann eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, ruhen diese für die Dauer und den Umfang des Ereignisses. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks sowie behördliche Anordnungen, die nicht im Risikobereich der betroffenen Partei liegen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. Vertragslaufzeit und Neuverhandlung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unbefristet ab Annahme des ersten Auftrags durch den Auftragnehmer.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Änderungen, Preis- oder Leistungsanpassungen.
(3) Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.
(4) Auf bereits bestehende Aufträge zum Zeitpunkt der Änderung finden die bei Vertragsschluss geltenden Bedingungen Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.