Brauchen Werbeanlagen in NRW immer eine Baugenehmigung?

In Deutschland regelt die Bauordnung NRW (BauO NRW) die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen. Eine häufig gestellte Frage für Unternehmen und Werbetreibende lautet: Brauchen Werbeanlagen immer eine Baugenehmigung oder gibt es Ausnahmen?


21.07.2025 3 Minuten

Was bedeutet die Freistellung der Werbeanlagen?
Laut § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 BauO NRW sind bestimmte Werbeanlagen von einem bauaufsichtlichen Verfahren befreit. Diese Freistellung betrifft lediglich das Verfahren – das bedeutet, dass keine präventive Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörden erforderlich ist. Dennoch muss das öffentliche Recht, insbesondere § 10 BauO NRW, weiterhin beachtet werden.

Wann ist eine Genehmigung notwendig?
Nicht alle Werbeanlagen sind von der Baugenehmigungspflicht befreit. Werbeanlagen, die nicht unter die Freistellung des § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 BauO NRW fallen, müssen eine Genehmigung durch das einfache Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 Abs. 1 BauO NRW durchlaufen. Dabei wird auch geprüft, ob die Anlage den Vorschriften des § 10 BauO NRW entspricht.

Was passiert bei Änderungen an Werbeanlagen?
Wird eine ursprünglich genehmigte Werbeanlage baulich verändert und verliert dadurch ihre Identität – zum Beispiel durch das Hinzufügen von Beleuchtungskörpern oder Änderungen der Abstände – ist eine erneute Prüfung und Genehmigung erforderlich. Hierbei wird die Werbeanlage auf ihre Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft, insbesondere im Hinblick auf abstandsrechtliche Anforderungen.

Sonderfall: Fliegende Bauten

Werbeanlagen, die als „fliegende Bauten“ zugelassen wurden, benötigen eine spezielle Ausführungsgenehmigung gemäß § 78 Abs. 2 BauO NRW. In diesem Fall prüft die Bauaufsichtsbehörde bereits die Vereinbarkeit mit den Vorschriften. Wenn eine solche Anlage jedoch ortsfest genutzt wird, ist eine erneute Genehmigung erforderlich.

Fazit:
Ob eine Werbeanlage einer Baugenehmigung bedarf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer sicherstellen möchte, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls die Genehmigung durch das Bauamt einholen.

Für Informationen zu Werbeanlagen in anderen Bundesländern finden Sie eine Übersicht auf unserer Website. Hier entlang!

Tipp: Lassen Sie sich beraten, um eine rechtssichere Lösung für Ihre Werbeanlage zu finden.