Eine Werbeanlage ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig, da sie baurechtlich als bauliche Anlage gilt. Entscheidend sind unter anderem die Größe, die Art der Werbeanlage, der Standort sowie die örtlichen Bauvorschriften und Werbesatzungen. Auch kleinere Schilder können genehmigungspflichtig sein. 

Ja, in manchen Bundesländern sind sehr kleine oder temporäre Werbeanlagen genehmigungsfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Vorschriften gelten. Auch genehmigungsfreie Anlagen müssen Bebauungspläne, Werbesatzungen und das Ortsbild einhalten. Da jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung hat, lohnt es sich, die spezifischen Vorgaben zu prüfen. Eine Übersicht, wo du die genauen Regelungen für dein Bundesland findest, gibt es [hier].

Der Standort ist entscheidend. In Innenstädten, Mischgebieten oder an Hauptverkehrsstraßen gelten häufig strengere Vorgaben als in Gewerbegebieten. Zusätzlich können kommunale Werbesatzungen Einschränkungen zu Größe, Beleuchtung oder Gestaltung enthalten. 

Als Werbeanlagen gelten alle Einrichtungen, die der Ankündigung oder Werbung dienen und fest mit einem Gebäude oder dem Boden verbunden sind. Dazu zählen z. B. Werbeschilder, Leuchtwerbung, Pylone, Banner, Fahnen oder Schriftzüge an Fassaden. 

Zunächst werden die planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben geprüft. Anschließend werden alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Nach der behördlichen Prüfung erfolgt die Genehmigung oder es werden Nachforderungen gestellt. 

In der Regel werden ein Lageplan, Zeichnungen der Werbeanlage, eine Baubeschreibung sowie Angaben zur Befestigung und Beleuchtung benötigt. Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. 

Die Dauer einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann das Verfahren zwischen 4 und 12 Wochen dauern. Verzögerungen können auftreten, wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind, beispielsweise durch Gestaltungssatzungen oder andere rechtliche Vorgaben. Ist die Werbeanlage im öffentlichen Straßenraum geplant, muss unter Umständen das Amt für Verkehrswesen eine Stellungnahme abgeben, was den Prozess verlängern kann. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden, um die Genehmigung so schnell wie möglich zu erhalten.

Die Kosten für eine Baugenehmigung werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde festgelegt und richten sich nach der Größe und Art der Werbeanlage. In der Regel berechnen die Behörden die Gebühren anhand der Baukosten oder einer festgelegten Gebührentabelle. Zusätzlich können weitere Kosten anfallen, wenn im Genehmigungsverfahren andere Ämter, wie das Amt für Verkehrswesen oder die Denkmalschutzbehörde, beteiligt werden müssen. Die genauen Gebühren können je nach Standort und behördlichen Vorgaben variieren.

Die Kosten für einen Bauantrag für eine Werbeanlage hängen vom Umfang der erforderlichen Unterlagen und dem gewählten Servicepaket ab. Zusatzleistungen wie eine Plausibilitätsprüfung oder statische Nachweise können die Kosten erhöhen. Da jeder Antrag individuell ist, erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Angebot basierend auf Ihren Anforderungen.

Wird eine nicht genehmigte Werbeanlage festgestellt, kann die Behörde eine Nutzungsuntersagung, den Rückbau der Anlage oder ein Bußgeld anordnen. Häufig bleibt nur wenig Zeit, um zu reagieren. 

Eine nachträgliche Genehmigung ist in vielen Fällen möglich, jedoch nicht garantiert. Die Behörde prüft, ob die Anlage den aktuellen Vorschriften entspricht. Oft sind Anpassungen erforderlich, um eine Genehmigung zu erhalten. 

Eine Ablehnung droht vor allem dann, wenn die Werbeanlage gegen Bebauungspläne, Werbesatzungen oder den Schutz des Ortsbildes verstößt. Auch zu große oder stark beleuchtete Anlagen sind häufig problematisch. 

Ja. Leuchtwerbung unterliegt zusätzlichen Anforderungen, z. B. hinsichtlich Helligkeit, Blendwirkung und Betriebszeiten. Gerade in Wohn- oder Innenstadtlagen ist eine sorgfältige Abstimmung mit der Behörde wichtig. 

Wir sind auf die Genehmigung von Werbeanlagen spezialisiert und übernehmen die komplette Abwicklung – von der ersten Prüfung bis zur Einreichung bei der Behörde. So vermeiden Sie Fehler, sparen Zeit und erhalten Rechtssicherheit. 

Ja. Leuchtwerbung unterliegt zusätzlichen Anforderungen, z. B. hinsichtlich Helligkeit, Blendwirkung und Betriebszeiten. Gerade in Wohn- oder Innenstadtlagen ist eine sorgfältige Abstimmung mit der Behörde wichtig. 

Ja, unbedingt. Viele Probleme entstehen, weil Werbeanlagen bereits bestellt oder montiert werden, bevor die Genehmigung geprüft wurde. Stellt die Behörde später fest, dass die Anlage unzulässig ist, drohen teure Anpassungen oder sogar ein vollständiger Rückbau. 

Eine frühzeitige Prüfung spart Kosten, Zeit und unnötigen Ärger.  

In diesem Fall kann die Behörde verlangen, dass die Werbeanlage angepasst oder vollständig entfernt wird. Bereits entstandene Kosten für Produktion, Montage und Demontage trägt der Betreiber selbst. Eine vorherige Prüfung vermeidet dieses Risiko.

Ja. Oft reicht es aus, Größe, Position oder Beleuchtung leicht anzupassen, um eine Genehmigung zu erhalten. Wird dies frühzeitig berücksichtigt, kann die Werbeanlage von Anfang an genehmigungskonform geplant werden. 

Ein Bauantrag wirkt auf den ersten Blick einfach, ist jedoch rechtlich und formal anspruchsvoll. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge führen häufig zu Rückfragen, Nachforderungen und damit zu erheblichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. 

Ein professionell erstellter Antrag erhöht die Genehmigungschancen und spart wertvolle Zeit. 

Typische Fehler sind fehlende Unterlagen, unklare Zeichnungen, falsche Angaben zum Standort oder zur Befestigung sowie die Nichtbeachtung von Werbesatzungen. Diese Fehler werden von der Behörde beanstandet und verzögern das Verfahren.

Ja. Jeder Nachforderungsbescheid der Behörde verlängert die Bearbeitungszeit – teilweise um mehrere Wochen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag inhaltlich geprüft.

Ja. Eine Montage ohne Genehmigung stellt ein baurechtliches Risiko dar. Wird die Anlage beanstandet, kann die Behörde den sofortigen Rückbau anordnen – unabhängig davon, ob ein Antrag nachgereicht wird.

Behörden handeln meist erst nach einer Kontrolle oder Beschwerde. Dann wird kurzfristig eine Stellungnahme oder ein Antrag verlangt. Der Zeitdruck erschwert eine erfolgreiche Genehmigung erheblich.

Ja. Ein fachlich sauber aufbereiteter Antrag zeigt der Behörde, dass alle rechtlichen und gestalterischen Vorgaben berücksichtigt wurden. Das wirkt sich positiv auf die Prüfung und Entscheidung aus.

Ja. Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit der zuständigen Baubehörde, klären Rückfragen und reagieren auf Nachforderungen. So bleiben Sie entlastet und der Prozess läuft strukturiert ab.

Besonders sinnvoll ist eine professionelle Prüfung für Unternehmen, Filialisten, Selbstständige und Betreiber mit mehreren Standorten, bei denen Fehler hohe Kosten oder Verzögerungen verursachen können. 

Idealerweise vor der Bestellung der Werbeanlage oder spätestens vor der Montage. Je früher die Prüfung erfolgt, desto einfacher und kostengünstiger lässt sich die Werbeanlage genehmigen.

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