Baugenehmigung für Werbeanlagen in Bamberg

digital und unkompliziert

Ob Firmenschild, Leuchtreklame oder Pylon, in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung – digital, rechtssicher und bundesweit, auch für Bamberg.

Welche Bauordnung gilt in Bamberg?
Bamberg gehört zum Bundesland Bayern. Für Werbeanlagen gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO 2024). Welche Anforderungen dort speziell für Werbeanlagen geregelt sind, z. B. zur Genehmigungspflicht, zu Abständen oder zur Gestaltung, erfahren Sie auf unserer ausführlichen Themenseite zur Bayerischen Bauordnung und Werbeanlagen.

Gibt es örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen in Bamberg?
Ja. Zusätzlich zur landesweiten Bauordnung existieren in Bamberg lokale Werbe- und oder Gestaltungssatzungen, insbesondere für die Innenstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Diese regeln zum Beispiel Farben, Größen oder Beleuchtung von Werbeanlagen.

Weitere Informationen hierzu auf: Stadt Bamberg


Wie läuft die Genehmigung in Bamberg ab?
Auch wenn Sie Ihre Werbeanlage digital planen, die Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Stelle der Stadt Bamberg.

Wir übernehmen für Sie:

  • Die Prüfung, ob Ihre Werbeanlage genehmigungspflichtig ist
  • Die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
  • Die direkte Kommunikation mit dem Bauamt Bamberg

Wir arbeiten vollständig digital – Sie müssen keine Behördentermine wahrnehmen!

Sie möchten eine Werbeanlage in Bamberg aufstellen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot für die rechtssichere Erstellung Ihres Bauantrags, direkt online!