Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
in der Fassung vom 5. März 2010
letzte Änderung vom 20.11.2023 (gültig ab 25.11.2023)
§ 50 Verfahrensfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist
verfahrensfrei.
ANHANG (zu § 50 Abs. 1)
Werbeanlagen, Automaten
a) Werbeanlagen im Innenbereich bis 1 m² Ansichtsfläche,
b) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und
vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung bis zu 10 m Höhe über der
Geländeoberfläche,
c) vorübergehend angebrachte oder aufgestellte Werbeanlagen im Innenbereich an der Stätte der
Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen,
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