Baugenehmigung für Werbeanlagen in Düsseldorf

digital und unkompliziert

Ob Firmenschild, Leuchtreklame oder Pylon, in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung – digital, rechtssicher und bundesweit, auch für Düsseldorf.

Welche Bauordnung gilt in Düsseldorf?
Als kreisfreie Stadt gehört die Düsseldorf zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für Werbeanlagen gilt hier die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018). Welche Anforderungen dort speziell für Werbeanlagen geregelt sind, z. B. zur Genehmigungspflicht, zu Abständen oder zur Gestaltung, erfahren Sie auf unserer ausführlichen Themenseite zur Bauordnung NRW und Werbeanlagen.

Gibt es örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen in Düsseldorf?
Ja. Zusätzlich zur landesweiten Bauordnung existieren in Düsseldorf lokale Werbe- und oder Gestaltungssatzungen, insbesondere für die Innenstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Diese regeln zum Beispiel Farben, Größen oder Beleuchtung von Werbeanlagen.

Weitere Informationen hierzu auf: 63 – Bauordnung, Bauaufsicht – Landeshauptstadt Düsseldorf


Wie läuft die Genehmigung in Düsseldorf ab?
Auch wenn Sie Ihre Werbeanlage digital planen, die Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Stelle der Stadt Düsseldorf.

Wir übernehmen für Sie:

  • Die Prüfung, ob Ihre Werbeanlage genehmigungspflichtig ist
  • Die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
  • Die direkte Kommunikation mit dem Bauamt Düsseldorf

Wir arbeiten vollständig digital – Sie müssen keine Behördentermine wahrnehmen!

Sie möchten eine Werbeanlage in Düsseldorf aufstellen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot für die rechtssichere Erstellung Ihres Bauantrags, direkt online!