Baugenehmigung für Werbeanlagen in Gelsenkirchen
digital und unkompliziert
Ob Firmenschild, Leuchtreklame oder Pylon, in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung – digital, rechtssicher und bundesweit, auch für Gelsenkirchen.

Welche Bauordnung gilt in Gelsenkirchen?
Als kreisfreie Stadt gehört die Gelsenkirchen zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für Werbeanlagen gilt hier die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018). Welche Anforderungen dort speziell für Werbeanlagen geregelt sind, z. B. zur Genehmigungspflicht, zu Abständen oder zur Gestaltung, erfahren Sie auf unserer ausführlichen Themenseite zur Bauordnung NRW und Werbeanlagen.
Gibt es örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen in Gelsenkirchen?
Ja. Zusätzlich zur landesweiten Bauordnung existieren in Gelsenkirchen lokale Werbe- und oder Gestaltungssatzungen, insbesondere für die Innenstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Diese regeln zum Beispiel Farben, Größen oder Beleuchtung von Werbeanlagen.
Weitere Informationen hierzu auf: Stadt Gelsenkirchen: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht
Wie läuft die Genehmigung in Gelsenkirchen ab?
Auch wenn Sie Ihre Werbeanlage digital planen, die Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Stelle der Stadt Gelsenkirchen.
Wir übernehmen für Sie:
- Die Prüfung, ob Ihre Werbeanlage genehmigungspflichtig ist
- Die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
- Die direkte Kommunikation mit dem Bauamt Gelsenkirchen
Wir arbeiten vollständig digital – Sie müssen keine Behördentermine wahrnehmen!
Sie möchten eine Werbeanlage in Gelsenkirchen aufstellen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot für die rechtssichere Erstellung Ihres Bauantrags, direkt online!