Baugenehmigung für Werbeanlagen in Oberhausen

digital und unkompliziert

Ob Firmenschild, Leuchtreklame oder Pylon, in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung – digital, rechtssicher und bundesweit, auch für Oberhausen.

Welche Bauordnung gilt in Oberhausen?
Als kreisfreie Stadt gehört die Stadt Oberhausen zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Für Werbeanlagen gilt hier die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018). Welche Anforderungen dort speziell für Werbeanlagen geregelt sind, z. B. zur Genehmigungspflicht, zu Abständen oder zur Gestaltung, erfahren Sie auf unserer ausführlichen Themenseite zur Bauordnung NRW und Werbeanlagen.

Gibt es örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen in Oberhausen?
Ja. Zusätzlich zur landesweiten Bauordnung existieren in Oberhausen lokale Werbe- und oder Gestaltungssatzungen, insbesondere für die Innenstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Diese regeln zum Beispiel Farben, Größen oder Beleuchtung von Werbeanlagen.

Weitere Informationen hierzu auf: Stadt Oberhausen


Wie läuft die Genehmigung in Oberhausen ab?
Auch wenn Sie Ihre Werbeanlage digital planen, die Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Stelle der Stadt Aachen.

Wir übernehmen für Sie:

  • Die Prüfung, ob Ihre Werbeanlage genehmigungspflichtig ist
  • Die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
  • Die direkte Kommunikation mit dem Bauamt Oberhausen

Wir arbeiten vollständig digital – Sie müssen keine Behördentermine wahrnehmen!

Sie möchten eine Werbeanlage in Oberhausen aufstellen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot für die rechtssichere Erstellung Ihres Bauantrags, direkt online!