Werbeanlage ohne Baugenehmigung – Was nun?
Werbeanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Außenwerbung, unterliegen jedoch in den meisten Fällen der Baugenehmigungspflicht. Wenn eine Werbeanlage ohne Genehmigung errichtet wurde, kann das rechtliche Konsequenzen haben – von Bußgeldern bis hin zur Abrissverfügung. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Situation zu lösen.
26.07.2025 3 Minuten

Kann eine fehlende Baugenehmigung nachträglich beantragt werden?
Ja, in vielen Fällen lässt sich die Genehmigung nachträglich einholen. Dafür muss ein Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Entscheidend ist, ob die Werbeanlage den baurechtlichen Vorschriften entspricht, insbesondere hinsichtlich Standort, Größe und Beleuchtung.
Welche Schritte sind jetzt sinnvoll?
Bauamt kontaktieren
Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sollte das zuständige Bauamt informiert werden. Eine frühzeitige Abstimmung kann helfen, Strafen zu vermeiden und eine Lösung zu finden.
Prüfen, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist
Nicht jede Werbeanlage ist genehmigungspflichtig. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten Größen oder Standorten. Ein Blick in die jeweiligen Landesbauordnungen oder eine fachliche Beratung kann Klarheit schaffen.
Rechtliche Konsequenzen berücksichtigen
Wer ohne Genehmigung baut, riskiert nicht nur behördliche Auflagen, sondern auch rechtliche Schritte von Nachbarn oder Wettbewerbern. Je früher das Problem geklärt wird, desto besser.
Möglichkeiten zur Anpassung prüfen
Falls die Genehmigung nicht nachträglich erteilt werden kann, gibt es eventuell Anpassungen, die eine Legalisierung ermöglichen – etwa eine Verkleinerung der Werbeanlage oder eine Veränderung der Beleuchtung.
Fazit: Schnell handeln, um Probleme zu vermeiden
Eine fehlende Baugenehmigung für eine Werbeanlage kann ernsthafte Konsequenzen haben. Wer frühzeitig das Bauamt kontaktiert, die Genehmigungspflicht prüft und gegebenenfalls einen nachträglichen Bauantrag stellt, kann hohe Strafen und einen möglichen Abriss vermeiden.