Werbeanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB): Regeln, Vorschriften und Genehmigungspflicht
Werbeanlagen im Außenbereich sind ein wirkungsvolles Instrument für Sichtbarkeit und Kundenansprache. Doch die zulässige Gestaltung hängt stark vom Standort und den gesetzlichen Vorgaben ab. Dieser Beitrag erklärt klar, was innerorts und außerorts erlaubt ist und worauf Sie bei der Planung achten müssen.
26.08.2025 4 Minuten

Was gilt innerorts?
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Werbeanlagen grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige Einschränkungen:
- Sicherheit: Werbeanlagen müssen standsicher und verkehrssicher errichtet sein (§ 10 BauO NRW).
- Keine Ablenkung: Leuchtwerbung oder bewegte Elemente dürfen den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen (§ 33 StVO).
- Genehmigung: Häufig ist eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW erforderlich.
- Lokale Vorgaben: Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln in Werbeanlagensatzungen festlegen.
Was gilt außerorts?
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten strengere Anforderungen, um das Landschaftsbild zu schützen:
- Abstimmung erforderlich: Werbeanlagen müssen zusätzlich mit der Straßenbaubehörde abgestimmt werden.
- Eingeschränkte Werbung: Werbung entlang von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Bezug zum Grundstück: Werbeanlagen müssen sich auf den ansässigen Betrieb oder das Grundstück beziehen.
- Genehmigungspflicht: Großflächige oder freistehende Anlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig und werden häufig abgelehnt.
Genehmigungspflicht beachten
Unabhängig vom Standort ist für viele Werbeanlagen eine Genehmigung erforderlich, insbesondere wenn sie:
- Größe: größer als 1 m² sind
- Dauer: länger als 2 Monate aufgestellt werden
Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung (z. B. § 64 BauO NRW) und den örtlichen Satzungen.
Unser Fazit:
Ob eine Werbeanlage zulässig ist, hängt vom Standort (innerorts/ außerorts), der Art der Werbung und den örtlichen Vorschriften ab. Wer Werbeanlagen an Straßen plant, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Genehmigung notwendig ist und welche Einschränkungen gelten.
Unser Tipp: Lassen Sie bei Unsicherheit die Genehmigungspflicht Ihrer Werbeanlage frühzeitig von unseren Experten prüfen. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend den vollständigen Bauantrag bundesweit und unkompliziert.


