Wie groß darf eine Werbeanlage sein?
Vorschriften und Genehmigung einfach erklärt
Werbeanlagen sind ein effektives Mittel, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Doch nicht jede Größe und Gestaltung ist erlaubt. Es gibt klare Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Wer sich nicht daran hält, riskiert rechtliche Konsequenzen.
28.07.2025 3 Minuten

Standort und zulässige Größe
Die zulässige Größe einer Werbeanlage hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich sind vor allem der Standort, die bauliche Umgebung und Aspekte der Verkehrssicherheit.
In Wohngebieten gelten häufig strengere Regelungen als in Gewerbe- oder Industriegebieten, da das Erscheinungsbild des Wohnumfelds geschützt werden soll. Auch die Gebäudehöhe spielt eine Rolle: Werbeanlagen dürfen in der Regel nicht über die Dachkante hinausragen oder das Gebäude optisch dominieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sichtbarkeit. Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und entlang stark befahrener Straßen können Größenbeschränkungen greifen, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
Da die konkreten Vorgaben je nach Bundesland und Kommune variieren, empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung oder eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.
Gestaltungsvorschriften beachten
Neben der Größe wird auch die Gestaltung von Werbeanlagen häufig reguliert. Viele Städte und Gemeinden haben entsprechende Satzungen erlassen, um das Stadtbild zu schützen.
Beleuchtung
Besonders häufig betreffen diese Vorgaben die Beleuchtung. Zu grelle, blinkende oder bewegte Lichtquellen sind oft nicht zulässig.
Farben
Auch bei Farben gibt es Einschränkungen, vor allem in denkmalgeschützten Bereichen oder historischen Ortskernen.
Materialien
Zusätzlich können Materialien eine Rolle spielen, da spiegelnde oder stark reflektierende Oberflächen Blendwirkungen verursachen können.
-> Eine frühzeitige Prüfung der gestalterischen Anforderungen hilft, spätere Anpassungen zu vermeiden.
Was tun, wenn eine Werbeanlage nicht den Vorschriften entspricht?
Stellt sich heraus, dass eine Werbeanlage nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bedeutet das nicht zwangsläufig das Aus für das Projekt.
In vielen Fällen genügt eine Anpassung, etwa durch eine geringere Größe, eine andere Platzierung oder eine veränderte Beleuchtung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine nachträgliche Genehmigung oder Ausnahme beantragt werden. Ist die bestehende Lösung nicht zulässig, kann eine alternative Gestaltung oder ein anderer Standort eine sinnvolle Option sein.
Unser Fazit:
Wer eine Werbeanlage errichten möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorgaben informieren. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde sorgt für Planungssicherheit, hilft Strafen und Verzögerungen zu vermeiden und ermöglicht eine dauerhaft rechtssichere Werbelösung.
Unser Tipp: Lassen Sie bei Unsicherheit die Genehmigungspflicht Ihrer Werbeanlage frühzeitig von unseren Experten prüfen. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend den vollständigen Bauantrag bundesweit und unkompliziert.


